Annahme

Unsere AGB: 


Annahme:

Gerne nehme ich gepflegte Kleidungungsstücke für Frauen zum Wiederverkauf entgegen

Auch Accessoires wie Schals, Ledertaschen, Gürtel,... sind willkommen

Ebenfalls gerne nehme ich Hals- und Armschmuck ins Sortiment

Schuhe werden nur in neuwertigem Zustand angenommen


Nicht angenommen werden:

Jeanshosen von C&A, Vero Moda, H&M...

Kleidungsstücke von Chicorée, Zebra, Tally Weijl, ...

Oberteile aus reinem Polyester/ Acryl

Trainingskleidung

Lingerie/Bademode


Annahmen sind spontan während der Öffnungszeiten im Laden möglich

Passen die Zeiten nicht und Du möchtest einen Termin vereinbaren? Klicke hier


Übergangs-und Frühlingsmode nehmen wir ab Mitte Januar entgegen. Sommerware im April/Mai


Herbstkleidung ist ab Mitte August willkommen und Winterware gegen Mitte Oktober


Guthaben: 


Du erhältst einen Lieferschein mit Auflistung der abgegebenen Kleidungsstücke

Der Lieferschein ist 6 Monate gültig. 

Innerhalb dieser Frist muss das Guthaben bei Smaragd Secondhand (vor Ort oder telefonisch) "abgeholt" werden

Für verkaufte Ware zahle ich ein Drittel des Verkaufspreises in bar oder per Twint aus

Alternativ biete ich 40% des Verkaufspreises in Form von Guthaben im Laden an

Die Auszahlung von Guthaben ist jederzeit während der Öffnungszeiten möglich


Ansonsten:


Die Auswahl sowie die Preisbestimmung der Ware, die sich für den Wiederverkauf eignet, ist Sache von Smaragd Secondhand 


Selbstverständlich nehme ich gerne auch Kleiderspenden entgegen. Diese tragen massgeblich dazu bei, die laufenden Kosten zu decken und unterstützen die Arbeit und das Angebot von Smaragd Secondhand zur weiteren Wertschätzung von Textilien


Ende Saison (bzw. nach ca. 6 Monaten) werden die Kleider zum halben Preis angeboten


Nicht verkaufte Ware wird teils an "Kleiderpunkt", Schlossgarten Riggisberg (schlogari.ch)

und an gemeinnützige Organisationen gespendet

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